Neuer Betriebserlass für den Flughafen Basel-Mulhouse
Am 1. Februar 2022 tritt der neue Ministerialerlass, der den Betrieb des Flughafens Basel-Mulhouse regelt, in Kraft. Er enthält zusätzliche Massnahmen zur Lärmreduzierung.
Die beiden neuen Massnahmen, welche die bereits bestehenden Betriebsbeschränkungen ergänzen, lauten wie folgt:
- Verbot geplanter Starts zwischen 23 Uhr und Mitternacht.
- Verbot von Starts und Landungen besonders lauter Flugzeuge (Kapitel 3 mit einer Lärmmarge von weniger als 13 EPNdB (Effective Perceived Noise Decibel)) in den Nachtstunden zwischen 22 Uhr und Mitternacht sowie zwischen 5 und 6 Uhr.
Mit dem neuen Erlass wurde eine wichtige Etappe der vom Flughafen verfolgten Strategie zur Lärmreduzierung erreicht. Folgende berechnete Auswirkungen werden von den neuen Massnahmen zwischen 23.00 Uhr und Mitternacht erwartet:
- Eine nachhaltige und signifikante Verringerung des Lärms in der zweiten Nachtstunde im Norden und Süden des Flughafens.
- Deutlicher Rückgang der Flugbewegungen (-80%) in der zweiten Nachtstunde.
- Schutz vor besonders lauten Flugzeugen während der gesamten Nachtzeit.
Gemäss Betriebserlass sind verspätete Starts nach 23 Uhr im Falle von Verspätungen, die nicht vom Luftfahrtunternehmen zu verantworten sind, zulässig. Die Entscheidung der Aufsichtsbehörde über die Rechtmässigkeit der verspäteten Abflüge wird jedoch erst im Nachhinein getroffen. Das bedeutet, dass die angestrebte signifikante Reduktion der Gesamtbewegungen von 80% der Flugbewegungen erst mit einer zeitlichen Verzögerung erzielt werden könnte.
Der Flughafen wird die Lärmentwicklung weiterhin genau beobachten, um mögliche negative Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und entsprechend handeln zu können.