Beiträge zu Lärmschutzmassnahmen
1. Haben Sie für Ihre Wohnung/Ihr Haus Anspruch auf einen Beitrag zu Lärmschutzmassnahmen?
Anmerkung: Der Lärmbelastungsplan (PEB) ist ein Dokument zur Steuerung der Bautätigkeit, mit dem die Bebauung in Lärmzonen in Flughafennähe kontrolliert und begrenzt werden soll, um die Lärmbelastung für die Bevölkerung einzuschränken.
2. Um was handelt es sich beim Lärmschutzplan (PGS)?
Der Lärmschutzplan (Plan de Gêne Sonore – PGS) ist ein Raumplanungsdokument, das unter der Leitung des Präfekten erstellt wird. Der PGS definiert die Zonen in der Nachbarschaft des Flughafens, in denen ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung für Schallschutzmassnahmen an Gebäuden geltend gemacht werden kann.
Die Methodik zur Berechnung ist für alle französischen Flughäfen identisch.
Der PGS definiert drei Zonen unterschiedlicher Lärmbelastung:
- Zone I: innerhalb der Kurve Lden 70
- Zone II: innerhalb der Kurve Lden 65
- Zone III: innerhalb der Kurve Lden 55
Der Lärmschutzplan von Basel-Mulhouse wurde 2015 revidiert.
Die Zonen betreffen die folgenden Gemeinden:
- Bartenheim,
- Blotzheim,
- Hégenheim,
- Hésingue,
- Sierentz
- und Saint-Louis.
Der vollständige Plan kann im jeweiligen Rathaus oder auf der Internetseite des EuroAirport eingesehen werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.