Einschränkungen des Flugbetriebes
Die Tabelle mit den Betriebseinschränkungen und Ausnahmebewilligungen finden Sie im WebReporting.
Die erkannten Verstösse werden durch die französische Flugsicherungsbehörde (DGAC) der betroffenen Fluggesellschaft mitgeteilt. Eventuelle Sanktionen werden von der französischen Behörde ACNUSA ausgesprochen. Weitere Informationen dazu befinden sich auf der Internet-Seite der ACNUSA.
Folgende Dokumente können Sie hier einsehen:
- Ministerialerlass vom 6. August 2021 (die deutsche Höflichkeitsübersetzung finden Sie hier)
- AIP France (Luftfahrthandbuch Frankreich) für den Flughafen Basel-Mulhouse
Die rechtsgültige Version ist auf folgender Seite einsehbar: www.sia.aviation-civile.gouv.fr
Letzte Aktualisierung - August 2022 -