Im aufgegebenen Gepäck verbotene Gegenstände
Lassen Sie Ihr Gepäck niemals ohne Aufsicht!
Melden Sie jegliches verdächtiges oder herrenloses Gepäckstück oder Paket!
Akzeptieren Sie kein Gepäck von Dritten!
Aus Sicherheitsgründen sind gewisse, nachstehend aufgeführte Gegenstände im aufgegebenen Gepäck verboten:
- Sprengstoffe
- entzündliche Flüssigkeiten, Feststoffe oder Gase
- Oxidationsmittel und organische Peroxide
- toxische oder infektiöse Stoffe
- Korrosionsmittel
Wir raten Ihnen, Ihre Gepäckstücke und Gegenstände möglichst als aufgegebenes Gepäck registrieren zu lassen (insbesondere im Handgepäck verbotene Gegenstände) und in Ihrem Handgepäck nur das mitzuführen, was Sie für die Reise unbedingt benötigen.
Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die Anzahl und Grösse der Gepäckstücke, die Sie beim Einchecken aufgeben können. Jede Airline hat ihre eigenen Gepäckbeförderungsbedingungen.
Verordnung der Europäischen Union zur Festlegung von detaillierten Massnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards in der Luftsicherheit (Bestimmungen über aufgegebenes Gepäck : siehe Kapitel 5)