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Schengen am EuroAirport

Die Schengener Abkommen sind am EuroAirport am 29. März 2009 in Kraft getreten. Seither werden Passagiere aus dem Schengen-Raum beim Abflug beim Zutritt zum Boarding-Bereich und bei der Ankunft vor der Gepäckausgabe von anderen Passagieren getrennt.

Für Passagiere, die innerhalb des Schengen-Raums reisen, wurde die systematische Identitätskontrolle aufgehoben. Passagiere, die aus Ländern ausserhalb des Schengen-Raums kommen oder in diese einreisen, werden hingegen einer systematischen Identitätskontrolle unterzogen. Die Zollkontrolle bleibt für alle Passagiere bestehen.

Die Identitätskontrollen für Personen beim Check-In und beim Boarding werden ebenfalls weitergeführt. Daher müssen alle Fluggäste einen Identitätsnachweis mit sich führen.

Ausgestaltung der Infrastruktur und vereinfachte Kontrollverfahren für 70% der Passagiere

Die Infrastruktur umfasst folgende Einrichtungen:

  • Auf der Abflug-Ebene, im Boarding-Bereich (Y-Fingerdock): zwei Kontrollstellen des schweizerischen Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sowie der französischen Grenzpolizei Police Aux Frontières (PAF) vor dem Zugang zum Nicht-Schengen-Bereich;
  • Im Ankunftsbereich: Hier trennen Türen die Passagierflüsse aus dem Schengen-Raum von jenen des Nicht-Schengen-Raumes. Zusätzlich stehen zwei Kontrollstellen für das schweizerische BAZG sowie für die französische Police Aux Frontières vor der Gepäckausgabe bereit.
  • Sowohl im Ankunfts- als auch Abflugbereich stehen weitere Räumlichkeiten für Kontrollen bereit, um den Passagierfluss im Falle von Einzelkontrollen aufrechtzuerhalten.

Grenzkontrollen für Nicht-Schengen-Passagiere

Das Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit ist für die Grenzkontrollen der ankommenden und abfliegenden Passagiere im Schweizer Sektor des EuroAirport zuständig.
Fluggäste, die zu einem Nicht-Schengen-Zielort abfliegen oder mit einem Nicht-Schengen-Flug ankommen, werden nach den Vorschriften des Schengener Grenzkodex kontrolliert. Es gelten dieselben Regeln wie an den Grenzübergängen zu Ländern ausserhalb des Schengen-Raums.

Konkret bedeutet dies, dass jeder Fluggast einer Identitätskontrolle unterzogen wird. Der Umfang der Kontrolle variiert je nach Status des betreffenden Reisenden: Staatsangehörige der Schweiz oder eines EU- oder EFTA-Mitgliedstaats werden bei der Einreise einer eingeschränkten Identitätsprüfung unterzogen; Staatsangehörige anderer Staaten sowie Personen, die ein Visum benötigen, werden umfassend kontrolliert.
Ausserdem werden von Mitarbeitenden des BAZG Abfragen im Schengener Informationssystems (SIS) durchgeführt.

Neben der Prüfung der Identitätsnachweise der Fluggäste erbringt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit eine wertvolle Dienstleistung für Schweizer Staatsbürger: Es kann bei Verlust oder Ungültigkeit der Papiere, die zum Grenzübertritt berechtigen, vor der Abreise einen Notfallpass ausstellen.

Zollkontrolle

Die Schengener Abkommen betreffen die Personenkontrolle und nicht die Zollkontrolle. Daher gelten die Zollvorschriften für die Einreise in die Schweiz und nach Frankreich für alle Reisenden.

Schengen-Staaten

Die folgenden Staaten haben das Schengener Durchführungsübereinkommen unterzeichnet und die Grenzkontrollen an den gemeinsamen Grenzen aufgehoben:

  • Deutschland
  • Österreich
  • Belgien
  • Dänemark
  • Spanien
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich (mit Ausnahme der Übersee-Departemente)
  • Griechenland
  • Ungarn
  • Island
  • Italien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Norwegen
  • Niederlande
  • Polen
  • Portugal
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Schweden
  • Schweiz
  • Tschechische Republik

Kontakte

EuroAirport
Tel: +33 3 89 90 31 11 (F), + 41 61 325 31 11 (CH)
Fax: +33 3 89 90 25 77 (F), + 41 61 325 25 77 (CH)
www.euroairport.com

Schweizer Zollbehörden
Zoll Nord

Während der Bürozeiten:
Tel: +41 58 469 11 11
Fax: +41 58 469 13 13
Ausserhalb der Bürozeiten:
Tel.: 0800 800 110
www.bazg.admin.ch

Auskunftszentrale für Zollbestimmungen
im Reisendenverkehr

Tel.: 058 467 15 15
www.bazg.admin.ch

Schweizer Zoll EuroAirport
Tel: +41 58 480 65 00
Fax: + 41 58 480 65 29
www.bazg.admin.ch

Französische Zollbehörden
Regionale Zolldirektion Mulhouse (Direction Régionale des Douanes de Mulhouse)
Tel: +33 3 89 66 94 00
Fax: +33 3 89 66 35 99
www.douane.gouv.fr

Grenzpolizeidienst der französischen Police aux Frontières (Service Police Aux Frontières, SPAF) am EuroAirport
Tel: +33 3 89 90 28 15
Fax: +33 3 89 90 38 43