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Schengen am EuroAirport

Mit Beginn des Sommerflugplans am 29. März 2009 erfolgt am EuroAirport analog zu den anderen Schweizer Flughäfen die vollständige Schengen-Umsetzung. Ab diesem Datum werden Schengen- und Nicht-Schengen-Passagiere im Einsteigebereich beim Abflug und bei der Ankunft vor der Gepäckausgabe durch infrastrukturelle Anpassungen räumlich getrennt.

Für Passagiere, die innerhalb des Schengen-Raums reisen, entfällt die systematische Passkontrolle.  Passagiere, die aus Nicht-Schengen-Staaten kommen oder nach diesen Destinationen fliegen, werden hingegen einer systematischen Passkontrolle unterzogen. Die Zollkontrolle bleibt für alle Passagiere unverändert.

Die Personenidentifikation beim Einchecken und Einsteigen bleibt ebenfalls bestehen. Deswegen müssen weiterhin alle Passagiere ein Identitätsdokument mitführen.

Vereinfachte Kontrollprozesse für mehr als 70% der Passagiere durch infrastrukturelle Anpassungen

Neu sind die folgenden infrastrukturellen Anpassungen:

  • auf Abflugsebene im Einsteigebereich (Fingerdock): Einrichtung zwei neuer Passkontrollstellen für das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG und die französische Flughafenpolizei vor dem Eintritt in die Nicht-Schengen-Zone
  • auf Ankunftsebene: Einbau neuer Türen, welche den Fluss der ankommenden Schengen- und Nicht-Schengen-Passagiere trennen, sowie Einrichtung zwei neuer Passkontrollstellen für das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG und die französische Flughafenpolizei vor der Gepäckausgabe
  • völlige Abdichtung der Trennwände zwischen den Schengen- und Nicht-Schengen-Zonen
  • auf Abflugs- und Ankunftsebenen: Einrichten zusätzlicher Kontrollräume, damit bei individueller Abfragung der Passagierfluss reibungslos gewährleistet werden kann

Grenzpolizeiliche Kontrollen für Nicht-Schengen-Passagiere

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG, ehemals Schweizer Grenzwache, ist seit 2007 am EuroAirport für die grenzpolizeilichen Kontrollen der ankommenden und abfliegenden Passagiere im Schweizer Sektor zuständig. Bereits vorher war das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG für die Kontrolle des Privatluftverkehrs am Flughafen tätig. Neu werden Reisende, welche einen Nicht-Schengen-Flug antreten oder mit einem Nicht-Schengen-Flug ankommen, nach den Vorschriften des Schengener Grenzkodexes kontrolliert. Es sind die gleichen Vorgaben, wie sie an der Schengenaussengrenze gelten. Das heisst konkret, dass jeder Passagier einer Passkontrolle unterzogen wird. Der Umfang der Kontrolle unterscheidet sich je nach dem Status eines Reisenden. Eine reduzierte Einreisekontrolle gelangt bei einem Schweizer Staatsbürger oder einem Bürger der Europäischen Union respektive der EFTA, eine umfassende Kontrolle bei einem Drittstaatsangehörigen oder bei einer visumspflichtigen Person zur Anwendung. Dabei werden auch Abfragen durch die Mitarbeitenden des BAZG im SIS (Schengener Informationssystem) getätigt.

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG erbringt neben der Ausweiskontrolle der Flugpassagiere auch in Zukunft eine geschätzte Dienstleistung für Schweizer Bürger. So ist es weiterhin möglich, sich bei Verlust oder Ungültigkeit des Grenzübertrittspapiers vor dem Abflug einen Notpass ausstellen zu lassen.

Die Zollkontrolle bleibt

Das Schengenabkommen betrifft die Personenkontrolle und nicht die Zollkontrolle. Aus diesem Grund gelten für alle Reisenden die Zollvorschriften bei der Einreise in die Schweiz und nach Frankreich.

Schengen-Staaten

Dem Schengener Abkommen sind folgende Staaten beigetreten, bei denen Grenzkontrollen künftig weg fallen:

  • Belgien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich (ohne Überseedepartements)
  • Griechenland
  • Island
  • Italien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Schweden
  • Schweiz
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn

Kontakte

EuroAirport
Tel.: 061 325 31 11 (CH), 03 89 90 31 11 (F)
Fax: 061 325 25 77 (CH), 03 89 90 25 77 (F)
www.euroairport.com

Zoll Nord (Grenzpolizeiliche Bestimmungen)
Während der Bürozeiten:
Tel.: 058 469 11 11 
Fax: 058 469 13 13
Ausserhalb der Bürozeiten:
Tel.: 0800 800 110
www.bazg.admin.ch

Auskunftszentrale für Zollbestimmungen
im Reisendenverkehr

Tel.: 058 467 15 15
www.bazg.admin.ch

Schweizer Zoll EuroAirport
Tel.: 058 480 65 00
Fax: 058 480 65 29
www.bazg.admin.ch

Direction Régionale des Douanes de Mulhouse
Tel.: 03 89 66 94 00
Fax: 03 89 66 35 99
www.douane.gouv.fr

Service Police aux Frontières (SPAF), EuroAirport
Tel.: 03 89 90 28 15
Fax: 03 89 90 38 43