Schutzmassnahmen
Mit dem Ziel, die mit dem Flugbetrieb verbundenen Lärmauswirkungen möglichst gering zu halten, hat der Flughafen bereits ein ganzes Bündel von unterschiedlichen Massnahmen getroffen.
Betriebsbeschränkungen
Für die Nachtstunden gelten klare Einschränkungen – insbesondere durch ein Landeverbot zwischen 00:00 und 05:00 Uhr und ein Startverbot zwischen 00:00 und 06:00 Uhr. Ausserdem dürfen seit dem 1. Februar 2022 zwischen 23:00 und 00:00 Uhr nur vor 23:00 Uhr geplante gewerbliche Flüge, deren Verspätung nicht durch die Fluggesellschaften zu verantworten ist, starten. Zusätzliche Auflagen gelten für Charterflüge, Trainingsflüge, die sogenannte Allgemeine Luftfahrt, besonders laute Maschinen sowie für Motorentests. Da letztere aus betrieblichen Gründen auch während der Nachtstunden nötig sind, ist 1997 der Lärmschutzhangar „Silencer“ errichtet worden. Ausnahmen von den Betriebsbeschränkungen können durch die Flugsicherung bewilligt werden.
Flugverfahren
Die zuständigen Flugsicherungsorgane arbeiten laufend daran, die standardisierten Flugverfahren bezüglich der Lärmauswirkung zu optimieren. Weitere Informationen zur Pistennutzung und den An- und Abflugverfahren finden Sie hier.
Gebührenordnung
Die Landegebühren sind nicht nur abhängig vom Gewicht, sondern auch von der Lärmklasse des Flugzeuges. Zusätzlich besteht eine besondere Lärmtaxe, welche in der Nacht zehnmal höher ist als am Tag.
Raumplanung
Für die Steuerung der Bautätigkeit rund um den Flughafen ist von den französischen Behörden der sogenannte „Plan Exposition Bruit“ (PEB) in Kraft gesetzt worden.
Schallschutz
Für Gebäude, welche innerhalb des sogenannten „Plan Gêne Sonore“ (PGS) liegen und gewisse Voraussetzungen erfüllen, kann der Flughafen finanzielle Beiträge an Schallschutzmassnahmen entrichten.
Lärmvorsorgeplan (PPBE)
Die europäische Umgebungslärmrichtlinie schreibt vor, dass jeder Staat für seine Zivilflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von über 50‘000 Flugbewegungen pro Jahr einen Lärmvorsorgeplan (Plan de Prévention du Bruit dans l’Environnement – PPBE) ausarbeiten und mindestens alle fünf Jahre überprüfen muss. Der aktuelle Lärmvorsorgeplan für den Flughafen Basel-Mulhouse bezieht sich auf den Zeitraum 2018-2022 und ist hier einsehbar (Höflichkeitsübersetzung - die rechtsgültige französische Version finden Sie hier).
Überwachung und Sanktionen
Die Abteilung Umwelt betreibt ein modernes Lärmmessnetz mit 14 Messstationen und verfügt mit dem CIEMAS Datenerfassungs- und Analysesystem über ein modernes Mittel, um die Einhaltung der zahlreichen Betriebseinschränkungen zu überwachen. Sowohl von der Abteilung Umwelt als auch von der französischen Zivilluftfahrtbehörde (DGAC) wird jeder Tag einer systematischen Kontrolle unterzogen. Sobald ein eventueller Regelverstoss festgestellt wird, meldet die Abteilung Umwelt diesen der französischen Flugsicherungsbehörde DGAC. Wenn Letztere, nach Überprüfungen ihrerseits, das Vorliegen eines Regelverstosses bestätigt, setzt sie die betroffene Fluggesellschaft darüber in Kenntnis. Eventuelle Sanktionen werden von der französischen Kontrollbehörde ACNUSA ausgesprochen. Ergänzende Informationen sind auf der Internetseite der ACNUSA zu finden.
Letzte Aktualisierung - März 2022 -