Rechtliche Grundlagen
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(Unterzeichnung des französisch-schweizerischen Abkommens für den Flughafen Basel-Mulhouse am 4. Juli 1949 in Bern. - Von links nach rechts: Herr Bundesrat PETITPIERRE (für die Schweiz); Herr Inspektor LEMAIRE; Herr Botschafter HOPPENOT (für Frankreich))
Schweizerisch-Französischer Staatsvertrag vom 4. Juli 1949
Rahmenvereinbarung zu den Bestimmungen, die in den Unternehmen des schweizerischen Sektors und des gemeinsamen Sektors des Flughafens Basel-Mülhausen zur Anwendung kommen («Accord de méthode»)
Rahmenvereinbarung - PDF Musterdokument - Nachtrag zum Arbeitsvertrag - PDF Vereinbarung betreffend Verfahren bei Massenentlassungen - PDF Regelung über die Mediationsstelle des schweizerischen und gemeinsamen Sektors des Flughafens Basel-Mulhouse - PDF Merkblatt - Mediation im Fall von individuellen Streitigkeiten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses - PDF