Polizeiverordnung für den Flughafen Basel-Mulhouse
Die Polizeiverordnung für den Flughafen Basel-Mulhouse, vorgesehen in Artikel R213-1 des Gesetzbuches der zivilen Luftfahrt, wurde am 13. April 2016 durch den Präfekten von Haut-Rhin erlassen.
Diese Verordnung hebt die Verordnung vom 2. Dezember 2015 betreffend polizeiliche Massnahmen am Flughafen Basel-Mulhouse auf.
Sie enthält Pläne zur Abgrenzung von öffentlichen Zonen, Sicherheitszonen und Zollsektoren.
Für weitere Informationen (die Dokumente sind nur in französischer Sprache erhältlich):