Politik zum Datenschutz und zur Verwendung von Cookies
Der Flughafen Basel-Mulhouse legt grössten Wert auf den Schutz personenbezogener Daten und die Wahrung der Privatsphäre sowohl seiner Kunden als auch sämtlicher Nutzer seiner Websites.
Die vorliegende Erklärung zum Schutz personenbezogener Daten und zur Verwendung von Cookies («Datenschutzerklärung») beschreibt die Art der persönlichen Daten, welche der Flughafen Basel-Mulhouse («Flughafen») möglicherweise in Bezug auf Ihre Person erhebt, sowie die Art und Weise, in welcher der Flughafen und seine Auftragsverarbeiter diese Daten verwenden können.
Jede Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen und insbesondere der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr («Verordnung»), des französischen Gesetzes Nr. 78-17 über Datenverarbeitung, Dateien und individuelle Freiheiten vom 6. Januar 1978 (geändert) und des Schweizer Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) vom 25. September 2020, zuletzt geändert am 1. September 2023.
Der Nutzer einer oder mehrerer Websites des Flughafens bestätigt, die Bedingungen der vorliegenden Erklärung und der allgemeinen Nutzungsbedingungen der entsprechenden Website zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben. Ist der Nutzer mit diesen Bedingungen nicht einverstanden, steht es ihm frei, die Websites nicht zu nutzen und keine personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen.
ARTIKEL 1 - BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Die folgenden Begriffe haben die folgenden Bedeutungen:
«Personenbezogene Daten» – jede Information, die sich auf eine identifizierte oder direkt oder indirekt identifizierbare natürliche Person bezieht.
«Verarbeitung personenbezogener Daten» - jeder Vorgang oder jede Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, unabhängig von der Art des Verfahrens (Erheben, Erfassen, Organisation, Speicherung, Anpassung, Veränderung, Auslesen, Abfragen, Verwendung, Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, Abgleich).
«Verantwortlicher» – die natürliche oder juristische Person, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, das heisst über das Ziel und die Art und Weise der Verarbeitung. In der Praxis und im Allgemeinen handelt es sich um die private oder öffentliche Einrichtung, welche durch den rechtlichen Vertreter verkörpert wird.
«Auftragsverarbeiter» – eine natürliche oder juristische Person oder sonstige Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet;
«Berechtigter Dritter» – eine Behörde, Einrichtung oder Stelle, die auf bestimmte Daten in öffentlichen oder privaten Dateisystemen zugreifen kann, weil sie durch ein Gesetz ausdrücklich dazu berechtigt ist.
ARTIKEL 2 - IDENTITÄT DES VERANTWORTLICHEN
Personenbezogene Daten werden erhoben vom Flughafen Basel-Mulhouse, einer schweizerisch-französischen öffentlich-rechtlichen Unternehmung mit Sitz in BLOTZHEIM, [Postadresse: Postfach, F-68304 SAINT-LOUIS CEDEX], eingetragen unter der SIRET-Nr. 778 971 424 00016, vertreten durch Herrn Matthias SUHR in seiner Eigenschaft als Direktor.
ARTIKEL 3 - ERHOBENE PERSONENBEZOGENE DATEN, ZWECKE, RECHTSGRUNDLAGEN UND AUFBEWAHRUNGSDAUER
Im Rahmen der vom Flughafen Basel-Mulhouse angebotenen Dienste und des Betriebs seiner Websites www.euroairport.com, www.businesscenter.euroairport.com und www.advantages.euroairport.com erhebt der Flughafen Sie betreffende personenbezogene Daten.
Der Flughafen kann Ihre personenbezogenen Daten insbesondere erheben und verwenden, um die auf seinen Websites angebotenen Dienste und Services zu gewährleisten und die Daten auf einem im Hinblick auf Ihre Person aktuellen, richtigen und relevanten Stand zu halten und so jederzeit einen oder mehrere der folgenden Zwecke zu erfüllen:
Zwecke
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Kategorien der erhobenen Daten |
Rechtsgrundlage |
Aufbewahrungsdauer |
Bearbeitung von Informationsanfragen und Kontaktaufnahme
Bearbeitung von Anfragen zur Unterstützung von Personen mit eingeschränkter Mobilität |
Mittels des Kontaktformulars: Identität und Kontaktdaten
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Berechtigtes Interesse |
Dauer, die für die Bearbeitung der Anträge benötigt wird |
Suche und Identifizierung von relevanten Profilen, um Bewerbungen zu sammeln
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Mittels des Bewerbungsformulars: Identität, Kontaktdaten, berufliche Daten (Lebenslauf, Bewerbungsschreiben)
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Berechtigtes Interesse |
Maximal 2 Jahre ab dem letzten Kontakt mit dem Bewerber, sofern dieser nicht widerspricht
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Vorauswahl der Bewerber Beurteilung der beruflichen Fähigkeiten des Bewerbers |
Bewerbung auf eine Stelle (Lebenslauf, Kontaktdaten) |
Ausführung eines (Anstellungs-)Vertrags (vorvertragliche Massnahmen) |
Lebenslauf wird maximal 2 Jahre aufbewahrt |
Personalgewinnung |
Wiederverwendung von während der Einstellungsphase erhobenen Daten zu Zwecken der HR-Verwaltung |
Vertragserfüllung
Gesetzliche Verpflichtung |
Anstellungszeitraum + 5 Jahre im Archiv ab dem Ausscheiden der/des Beschäftigten |
Verwaltung des Kundenbindungsprogramms (Treueprogramm) |
Kontaktdaten, Identität |
Vertragserfüllung |
|
Management der Kunden- und Neukundenbeziehungen (Verträge, Rechnungsstellung, Erstellung von Kundenkonten, Kundenbetreuung, Reklamationen, usw.)
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Kontaktdaten, Identität |
Vertragserfüllung |
Während des Zeitraums der Geschäftsbeziehung
5 Jahre im Archiv ab dem Ende der Geschäftsbeziehung |
Bearbeitung der Parkplatzreservierungen Parkplatz-Management Parkticket-Management (Tickets mit Zeitstempel, Prepaid-Tickets, Abrechnungskarten, Abonnements, Badges, Busbahnhof) Online-Buchung von Parkplätzen mit gesichertem Zahlvorgang Zufahrtskontrolle durch Ablesen von Nummernschildern Bestellmanagement Beschwerdemanagement |
Daten bezüglich einer Parkplatzreservierung: Fahrzeugkennzeichen, Datum und Uhrzeit der Ein- und Ausfahrt;
Kontaktdaten, Identität
|
Vertragserfüllung
|
Videoüberwachung: 1 Monat Nummernschilderkennung: 31 Tage ab Ausfahrt des Fahrzeugs aus der Parkanlage Zahlungsinformationen 10 Jahre Buchungsverlauf im Benutzerkonto: Während der gesamten Kontoaktivität bis zum Löschantrag des Benutzers oder Löschung nach dreijähriger Inaktivität. Buchungsverlauf ohne Erstellung eines Benutzerkontos: 1 Jahr im Falle einer Beschwerde |
Bearbeitung von Betrugsfällen, unbezahlten Rechnungen, Rückforderung bei der Parking-Abteilung
Bearbeitung von Betrugsfällen (Betrug bei unerlaubtem Durchfahren von Flughafenbarrieren ohne Flughafen- bzw. Fahrzeugausweis vor Schrankenschluss / «petit train») Bearbeitung von Schuldanerkennungen Bearbeitung von Anträgen zur Entfernung leichter Fahrzeuge Bearbeitung der Verlegung zurückgelassener Fahrzeuge
|
Fahrzeugkennzeichen, Identität und Adresse |
Berechtigtes Interesse |
Bei Betrug: Aufbewahrung 5 Jahre ab dem strittigen Sachverhalt 5 Jahre nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit. Sobald unbezahlte Rechnungen bezahlt sind, besteht eine maximale Frist von 48 Stunden zur Löschung der Daten. Daten zu unbezahlten Rechnungen können für weitere 5 Jahre archiviert werden, wenn das Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet ist oder wenn das Unternehmen im Falle eines Rechtsstreits innerhalb der geltenden Verjährungsfrist einen Beweis erbringen möchte
|
Ausstellung einer spezifischen Fahr- oder Zutrittsbewilligung; |
Kontaktdaten, Identität |
Berechtigtes Interesse
|
7 Jahre ab Antragstellung |
Bereitstellung eines öffentlichen WiFi; |
Quell-IP und die MAC-Adresse des Nutzers Ziel-URL und Ziel-IP
Identifikationsdaten: Name, Vorname und E-Mail-Adresse, die beim Nutzer abgefragt werden, um die Nutzung des Hotspot-Dienstes zu ermöglichen |
Zustimmung |
Informationen zum Datenverkehr müssen für 1 Jahr ab dem Tag der Aufzeichnung aufbewahrt werden (Artikel R. 10-13 des französischen Code des postes et des communications électroniques)
|
Abonnieren von Newsletters (geschäftliche Informationen, Aktualitäten, usw.); |
|
Zustimmung |
Bis zum Widerruf der Zustimmung |
Bearbeitung der Reservierungsanfragen für Sitzungsräume (Business Center); |
Kontaktdaten, Identität |
Berechtigtes Interesse |
Reservierungszeitraum |
Teilnahme an vom Flughafen Basel-Mulhouse angebotenen Veranstaltungen - Organisation von Gewinnspielen |
Kontaktdaten, Identität |
Berechtigtes Interesse |
Die Zeit, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist
Die Zeit, die für den Abschluss des Gewinnspiels und die Übergabe des Preises erforderlich ist
Es werden keine Auflistungen aufbewahrt |
Bearbeitung von Gruppenbesuchen auf der Flughafenplattform Besuchermanagement Identitätsprüfung der Besucher, durchgeführt von der DGAC Unterzeichnung von Unterschriftenlisten |
Kopie eines Identitätsnachweises
Name, Vorname |
Zustimmung |
5 Jahre
|
Veröffentlichung von Bildern und Videos zu institutionellem Zweck unter Beachtung des Bildrechts; |
Foto |
Zustimmung |
Bis zum Widerruf der Zustimmung |
Bearbeitung von Feedbacks und Umfragen zur Zufriedenheit; |
IP-Adresse |
Berechtigtes Interesse |
Zeit der Anmeldung auf dem Online-Formular |
Management von Geschäfts- und Ansprechpartnern des Flughafens
Durchführung administrativer Aufgaben in Verbindung mit: Verträgen, Bestellungen, Warenempfang, Rechnungen, Zahlungen und der Buchhaltung im hinsichtlich der Konten für Lieferanten und Dienstleister |
Kontaktdaten, Identität |
Verarbeitung notwendig zum Zwecke der berechtigten Interessen, welche die für die Verarbeitung verantwortliche Person verfolgt |
Informationen zur Bearbeitung von Bestellungen und Lieferungen werden 10 Jahre lang aufbewahrt |
Zutrittskontrolle zur Sicherheitszone mit geregeltem Zugang (ZSAR) mittels biometrischer Gesichtserkennung
|
Biometrische Daten des Personals von Behörden (Polizei, Gendarmerie, Zoll) und der Rettungsdienste bei Notfalleinsätzen (Flughafenfeuerwehr, SSLIA / SSIAP) zum Passieren der direkten Zufahrtstore zur ZSAR (Sicherheitszone mit geregeltem Zugang);
Biometrische Daten von Flughafenpersonal, welches über einen Flughafenausweis (TCA, Titre de Circulation Aéroportuaire) verfügt bei der Zugangskontrolle vor Betreten der ZSAR. |
Gesetzliche Verpflichtung
Verordnung (EG) Nr. 2320/2002, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 849/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 ;
Verordnung (EG) Nr. 622/2003 der Kommission vom 4. April 2003, geändert u. a. durch die Verordnung (EG) Nr. 831/2006 der Kommission vom 2. Juni 2006.
Erlass vom 12. November 2003 über Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr;
Erlass vom 6. April 2022 zur Änderung des Erlasses vom 11. September 2013 über Luftsicherheitsmassnahmen in der Zivilluftfahrt |
Biometrische Daten werden in Echtzeit überprüft; eine Aufbewahrung findet nicht statt |
Im Allgemeinen werden alle Daten unserer Kunden auch zu Zwecken der Rechnungsstellung, der Eintreibung von Forderungen und der Buchhaltung gesammelt, in Übereinstimmung mit den Verträgen und dem berechtigten Interesse des Flughafens.
Vor der Erhebung von Daten werden Sie darüber informiert, ob die Angabe der angeforderten personenbezogenen Daten zwingend erforderlich oder freiwillig ist.
Die im Formular mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Daten sind obligatorisch. Werden diese Daten nicht angegeben, ist der Zugriff auf die Dienste und deren Nutzung durch die betreffende Person nicht möglich beziehungsweise eine mit einem Formular verbundene Anfrage kann nicht erfüllt werden.
Die Angabe anderer Daten ist optional. Ihre Nichtangabe hat keinen Einfluss auf die Erbringung vereinbarter Dienstleistungen oder die Beantwortung von Informationsanfragen, auch wenn dies deren Relevanz einschränken kann.
ARTIKEL 4 – OFFENLEGUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
Die auf dieser Website erhobenen personenbezogenen Daten sind hauptsächlich für interne Abteilungen des Flughafens bestimmt, welche zu deren Kenntnisnahme befugt sind.
Zur Erfüllung bestimmter Zwecke und angebotener Dienstleistungen können die erhobenen personenbezogenen Daten Auftragsverarbeitern des Flughafens bereitgestellt werden. Vertraut der Flughafen die Datenverarbeitung Auftragsverarbeitern an, greift er nur auf Auftragsverarbeiter zurück, die hinreichende Garantien hinsichtlich der erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen bieten, damit die Verarbeitung den von der geltenden Gesetzgebung verlangten Zuverlässigkeits- und Sicherheitsanforderungen genügt und der Schutz der Rechte der Personen gewährleistet ist.
In Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften können Ihre personenbezogenen Daten an berechtigte Dritte (öffentliche Stelle, Justizbehörde, Rechtspfleger und gerichtliche Amtspersonen) durch eine gesetzliche oder reglementarische Bestimmung im Rahmen eines bestimmten Auftrags oder der Ausübung eines Rechts der Offenlegung übermittelt werden.
Erhält der Flughafen einen auf einer gesetzlichen oder reglementarischen Bestimmung basierenden Antrag auf Offenlegung eines Dritten, stellt er sicher, dass die weiterführende Bestimmung in Kraft ist und sie tatsächlich ein Recht auf Offenlegung zugunsten des Antragsstellers vorsieht. Der Flughafen stellt sicher, dass nur die im gesetzlichen oder reglementarischen Text vorgesehenen Daten übermittelt werden. Ist der Wortlaut unklar, stellt er sicher, dass nur Daten übermittelt werden, die er zur Erreichung des beabsichtigen Zwecks für unbedingt notwendig hält.
Die Offenlegung der Daten erfolgt gemäss Modalitäten, welche die Sicherheit der Daten gewährleisten, wobei die ergriffene Massnahme an die Art der Daten und der jeweiligen Risiken angepasst wird.
ARTIKEL 5 – ÜBERMITTLUNG PERSONENBEZOGENER DATEN AN EMPFÄNGER AUSSERHALB DER EUROPÄISCHEN UNION
Der Flughafen kann dazu veranlasst sein, Daten in die Schweiz zu übermitteln, welche von der Europäischen Kommission als ein Land mit einem angemessenen Datenschutzniveau anerkannt worden ist.
Der Flughafen reicht nur dann Daten ins Ausland weiter, wenn dies für die Erbringung seiner Dienstleistungen zwingend erforderlich ist. Der Flughafen legt in diesem Fall mit den betreffenden Empfängern die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und der Bestimmungen zur Sicherheit der Informationen vertraglich fest und ergreift sämtliche erforderlichen Massnahmen, damit die Garantien durch Dritte rigoros eingehalten werden.
ARTIKEL 6– SICHERHEITSMASSNAHMEN
Der Flughafen setzt unter Berücksichtigung der technologischen Entwicklung, der Kosten für die Umsetzung, der Art der zu schützenden Daten sowie der Risiken für die Grundrechte und Grundfreiheiten sämtliche geeigneten technischen und organisatorischen Massnahmen um, um die Vertraulichkeit der erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten und ein dem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten.
ARTIKEL 7 - RECHTE DER BETROFFENEN PERSONEN
Gemäss der Verordnung (EU) 2016/679 und dem Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz verfügen Sie über das Recht, den Flughafen als verantwortlichen Verarbeiter um Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten, um Berichtigung, Löschung (Recht auf Vergessenwerden), Einschränkung der Verarbeitung und Übertragbarkeit dieser Daten zu ersuchen.
Sie haben auch das Recht, aus berechtigten Gründen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen.
Sie verfügen ebenfalls über zusätzliche, in der nationalen Gesetzgebung vorgesehene Rechte, wie beispielsweise Richtlinien für die Aufbewahrung, Löschung und Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten nach Ihrem Tod.
Der Flughafen hat einen Datenschutzbeauftragten (DSB), den Sie im Falle von Schwierigkeiten kontaktieren können.
Zur Wahrnehmung Ihrer Rechte können Sie sich an den Flughafen Basel-Mulhouse wenden:
- Postadresse des Datenschutzbeauftragten: DSB Flughafen Basel-Mulhouse
Postfach – CH-4030 Basel
- E-Mail-Adresse dpo@euroairport.com
Im Rahmen solcher Anfragen und zur Vermeidung von Identitätsmissbrauch bitten wir Sie, einen gültigen Identitätsnachweis beizulegen.
Sind Sie, nachdem Sie uns kontaktiert haben, der Meinung, dass Ihre Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten nicht respektiert wurden, können Sie eine Beschwerde bei der Datenschutzkontrollbehörde (Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés - CNIL für Frankreich oder Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter - EDÖB für die Schweiz) einreichen.
ARTIKEL 8 - COOKIES
Die Website des Flughafens Basel-Mulhouse verwendet Cookies, um die Funktionstüchtigkeit und die Optimierung der Internetseite sowie der bereitgestellten Dienste zu gewährleisten. Cookies zur Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit der Internetseite, die keiner Zustimmung bedürfen, ermöglichen es, die Navigation zu erleichtern und verbessern die Benutzerfreundlichkeit der Websites.
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ARTIKEL 10 - ÄNDERUNGEN DER DATENSCHUTZERKLÄRUNG
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