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Der PPBE 2024–2028

Der Lärmvorsorgeplan (PPBE) ist ein Dokument nach französischem Recht, das für alle Flughäfen mit über 50 000 Flugbewegungen pro Jahr obligatorisch ist und auch den europäischen Richtlinien entspricht. Er wird alle fünf Jahre oder bei erheblichen Änderungen des Lärmpegels ausgearbeitet und soll das Fluglärmmanagement, die Beschränkung gesundheitsschädlicher Lärmpegel und die Bewahrung der Lärmumgebung gewährleisten.

Der PPBE 2024–2028 entspringt einer engen Zusammenarbeit zwischen der französischen Zivilluftfahrtbehörde DGAC (SNA und DSAC-NE) und dem Flughafen Basel-Mulhouse, die von der Sous-préfecture Mulhouse unterstützt wurde. Er wurde 2023 erstellt und vom 15. Februar bis 15. April 2024 in den drei Anrainerstaaten Frankreich, Schweiz und Deutschland zur öffentlichen Konsultation aufgelegt.

Der PPBE listet die Massnahmen auf, welche die beteiligten Akteure in den nächsten fünf Jahren einleiten werden, um die Lärmemissionen zu senken und die von den Anwohnern empfundene Lärmbelastung zu limitieren. Dazu gehört auch eine Bilanz der Massnahmen aus dem letzten PPBE (2018–2022) und derjenigen der letzten zehn Jahre sowie eine detaillierte Darlegung der Lärmkonturen (CSB).

Die Flughäfen müssen diese Lärmkarten nach geltendem Recht noch vor dem PPBE erstellen und durch einen Präfekturerlass billigen lassen. Ziel ist eine Bestandesaufnahme des Lärms rund um den Flughafen und eine allgemeine Prognose der Lärmentwicklung, die bei künftigen Entscheiden zu Verbesserungs- und Erhaltungsmassnahmen für die Lärmumgebung als Referenz dienen.

Für den Zeitraum 2024–2028 hat der Flughafen Basel-Mulhouse 21 Massnahmen definiert: 13 von ihnen sind Sache des Flughafens, 8 obliegen der DGAC (SNA und DSAC-NE). Einige stellen Fortsetzungen der Massnahmen aus dem letzten PPBE dar, etwa die Aufsicht des Erlasses vom 6. August 2021 über die Einführung neuer Abflugbeschränkungen nach 23.00 Uhr oder auch die Implementierung eines Instruments zur Verfolgung der Lärmentwicklung.

Mehrere Massnahmen betreffen die Start- und Landeverfahren am Flughafen Basel-Mulhouse und haben zum Zweck, mögliche Verbesserungen im Lärmbereich zu identifizieren und Korrekturmassnahmen zu ergreifen, wie etwa die Verbesserung des SID 15 ELBEG samt operativer Auswertung.

Zudem legt der PPBE 2024–2028 besonderes Gewicht auf den Dialog zwischen Flughafen und Fluggesellschaften, um diese auf die vom EuroAirport angestrebten Lärmreduktionsziele in der Nachtzeit einzustimmen.

Im Rahmen des PPBE sind zudem zahlreiche Gespräche mit den beteiligten Akteuren (Volksvertretern, Anwohnern, Verbänden) geplant, um sie über die ergriffenen Massnahmen und den Flughafenbetrieb in Bild zu setzen.

Zwei Massnahmen des PPBE 2024–2028 konnten bereits umgesetzt werden:

  • Am 13. November 2024 haben die Vertretungen von Saint-Louis Agglomération, des Naturschutzgebiets Petite Camargue Alsacienne, der allgemeinen Luftfahrt und des Flughafens eine verpflichtende Charta für die Freizeitpiloten unterzeichnet, um deren Lärmemissionen zu senken.

 

  • Im März 2024 wurde am EuroAirport das ECRA-System (European Connected Regional Airport) in Betrieb genommen. Damit lassen sich die Fluginformationen zwischen den Flughafenakteuren (Fluggesellschaften, Bodenverkehr, Flugsicherung, Flughafenbetreiber) und auch mit den anderen Flughäfen in Echtzeit austauschen.
  • Eine Tabelle mit allen Massnahmen findet sich hier. Die öffentliche Konsultation des PPBE 2024–2028 sowie der Anhörungsbericht stehen auf der Website des Ministeriums bereit.
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