COVID-19: neue Massnahmen am EuroAirport
Anfang November 2020 beschloss die französische Regierung, das PCR-Testsystem bei der Ankunft von Flügen aus vom französischen Staat als risikoreich eingestuften Ländern durch Antigen-Schnelltests zu ersetzen. Die Präfektur des Départements Haut-Rhin hat somit am 19. November das bisher von der französischen Gesundheitsbehörde Agence Régionale de Santé Grand Est geleitete COVID-19-Testzentrum am EuroAirport übernommen.
Ankünfte: zwei Szenarien
- Neu: Antigen-Schnelltests am Flughafen für Flüge aus «roten» Ländern
Passagiere, die aus als «rot» eingestuften Ländern nach Frankreich einreisen, werden am Flughafen direkt vor der Passkontrolle getestet. Die obligatorischen Tests sind kostenlos, und die Resultate liegen innerhalb von 30 Minuten vor. Fluggäste, die einen negativen Covid-Test vorweisen können, der frühestens 72 Stunden vor dem Abflug gemacht wurde, sind von den systematischen und obligatorischen Tests ausgenommen. Der Vorteil der Antigen-Schnelltests für die Fluggäste besteht darin, dass ihnen die Ergebnisse nun relativ rasch nach ihrer Ankunft am Flughafen zur Verfügung stehen.
Was die Flüge am EuroAirport anbelangt, sind die von der französischen Regierung vorgeschriebenen COVID-19-Tests derzeit obligatorisch und systematisch für Passagiere, die aus folgenden Ländern einreisen: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien und Serbien. Die vollständige Liste der als «rot» eingestuften Länder wird regelmässig auf der Website France Diplomatie aktualisiert: www.diplomatie.gouv.fr/fr/le-ministere-et-son-reseau/actualites-du-ministere/informations-coronavirus-covid-19/coronavirus-les-reponses-a-vos-questions - Achtung – neu: Obligatorisches Vorweisen eines negativen Tests vor dem Abflug für Passagiere, die aus «scharlachroten» Ländern nach Frankreich einreisen
Jede Person ab 11 Jahren, die aus einem der als «scharlachrot» eingestuften Länder nach Frankreich einreisen will, muss vor dem Abflug das Ergebnis eines PCR-Tests oder eines anderen virologischen Tests vorweisen – in allen Fällen frühestens 72 Stunden vor der Abreise durchgeführt –, das darauf schliessen lässt, dass keine Infektion mit COVID-19 vorliegt. Am EuroAirport betrifft dies Flüge aus Algerien, Israel, Marokko und der Türkei. Diese Liste wird auf der Website France Diplomatie regelmässig aktualisiert: www.diplomatie.gouv.fr/fr/le-ministere-et-son-reseau/actualites-du-ministere/informations-coronavirus-covid-19/coronavirus-les-reponses-a-vos-questions
Hinweis: Passagiere, die in die Schweiz einreisen und in der Schweiz wohnhaft sind (Schweizer Bürgerrecht oder Aufenthaltsbewilligung), sind von den Tests ausgenommen. Sie müssen also weder einen Antigen-Schnelltest bei der Ankunft machen, noch einen negativen Test vor dem Abflug vorweisen. Für weitere Informationen über das Einreiseverfahren in die Schweiz aus den verschiedenen Herkunftsländern wenden Sie sich bitte an das Schweizer Bundesamt für Gesundheit.
Zur Erinnerung: Viele Länder haben Lockdown-Massnahmen und Reisebeschränkungen eingeführt (siehe hier). Reisende müssen sich an die Gesetze des jeweiligen Landes, das sie besuchen, halten.
Abflüge
Am Flughafen Basel-Mulhouse gibt es derzeit kein COVID-19-Testzentrum für abfliegende Passagiere.