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Erhöhte ILS 33-Landequote seit Jahresbeginn

Massgebend für die Wahl der Pistenrichtung sind in aller Regel die Wetter- bzw. die Windverhältnisse. Grundsätzlich wird entsprechend den internationalen Empfehlungen gegen den Wind gestartet und gelandet. Nur so kann ein sicherer Betrieb gewährleistet werden. Heute wird ein Rückenwind von max. 5 Knoten von der europäischen Flugaufsichtsagentur EASA als sicher beurteilt. Basierend auf den Angaben der Wetterdienste, des Rückenwindes sowie allenfalls weiterer Anforderungen der Piloten bestimmt die Flugsicherung die Anflugrichtung auf eine Piste.

In den letzten Jahrzehnten landeten ca. 90% aller Flugzeuge von Norden her auf der Hauptlandepiste Piste 15. Nachdem bereits in den letzten Jahren vermehrt Südlandungen verzeichnet wurden, wurde seit Beginn des Jahres 2023 eine stark erhöhte Quote von ILS 33-Landungen, sprich Landungen von Süden, festgestellt. Im Mai erreichte sie mit einem Anteil von über 30% Südlandungen ein bisher unübertroffenes Niveau. Kumuliert liegt der durchschnittliche Anteil seit Beginn des Jahres bei 16,7% (Stand 2.10.2023) und liegt somit weit über dem in der Vergangenheit festgestellten Anteil an Südlandungen.

Nach ersten Einschätzungen ist die erhöhte Südlandequote auf meteorologische Ursachen zurückzuführen. So waren in den letzten Monaten überdurchschnittlich häufig Bisenlagen zu verzeichnen, mithin Winde, die eine Landung von Süden erforderten. Damit herrschten somit überdurchschnittlich häufig Windlagen vor, welche die Inbetriebnahme des ILS 33-Landeverfahrens mit Südlandungen notwendig machten. Eine detaillierte Zusammenstellung der ILS 33-Nutzung finden Sie auf der Internetseite des EuroAirport.

Die Nutzungsmodalitäten und die Auswertung des Jahresdurchschnittsanteils des ILS 33-Landeverfahrens sind durch ein Übereinkommen zwischen der französischen (DGAC) und der schweizerischen Zivilluftfahrtbehörde (BAZL) geregelt. Hauptziel dieses Abkommens ist die sichere Abwicklung der Landungen. Die Hauptanflugrichtung von Norden vermeidet auch übermässigen Fluglärm im dichtbesiedelten Süden des Flughafens, erfolgt doch der weitaus grösste Teil der Landungen über den wenig besiedelten Hardtwald im Norden.

Wenn der Anteil der Südanflüge auf Piste 33 über den Jahresverlauf hinweg 8% übersteigt, wird seitens des BAZL sowie der DGAC eine eingehende Analyse durchgeführt. Wenn dieser Anteil 10% übersteigt, müssen die beiden beteiligten Behörden Konsultationen zu möglichen Massnahmen einleiten, um wieder einen Anteil der Südlandungen von weniger als 10% zu erreichen. Die Ergebnisse der Analyse der beiden Aufsichtsbehörden werden jeweils auf den Webseiten der beiden Behörden sowie der Website des EuroAirport veröffentlicht. Der Bericht zum Jahr 2022, in welchem die Südlandequote von 10% zum wiederholten Mal überschritten wurde, kann über folgenden Link eingesehen werden: Berichte über die Benutzung des ILS 33 | EuroAirport Die Ergebnisse der Analyse bestätigen, dass tatsächlich meteorologische Faktoren zur Überschreitung des Anteils von 10% der Landungen im Anflugverfahren ILS 33 geführt haben.

Im Bericht halten die Behörden ausserdem Folgendes fest (S. 9):

«Um die Entwicklung besser einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, die meteorologischen Daten, welche für die Anwendung des Übereinkommens vom 10. Februar 2006 massgebend sind, im langfristigen Kontext zu betrachten. Auf der Grundlage dieser Feststellungen werden die DSNA und das BAZL ihre verstärkte Zusammenarbeit fortsetzen, um zu gewährleisten, dass der Sinn, die Grundsätze und die Bedingungen des Übereinkommens vom 10. Februar 2006 eingehalten werden. Die beiden Behörden haben im vergangenen Jahr bereits Gespräche aufgenommen, um zu prüfen, ob gemeinsam Möglichkeiten für weitere Fortschritte identifiziert werden können. Diese Bemühungen werden im Jahr 2023 weitergeführt.»

Die nun seit einigen Jahren wiederholt überschrittenen Südlandequoten belastet die betroffene Bevölkerung übermässig. Die konforme Umsetzung des Abkommens ist deshalb ein zentrales Anliegen des Flughafens. Er erwartet von den Aufsichtsbehörden konkrete Vorschläge zur Einhaltung des Abkommens.

Legende:
BAZL: Bundesamt für Zivilluftfahrt, schweizerische Zivilluftfahrtbehörde
DGAC: Direction générale de l’aviation civile; französische Zivilluftfahrtbehörde
DSNA: Direction des services de la Navigation aérienne. Sie ist in Frankreich der wichtigste Anbieter von Flugsicherungsdiensten und ist der DGAC angegliedert.

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