Editorial
Liebe Leserinnen und Leser
Der Flughafen startete vor kurzem die Umbauarbeiten im Bereich des Parkplatzes F5 und seiner Erweiterung «Guillaumet». Dabei vorgesehen ist die Installation von fast 7 500 Photovoltaik-Flächen auf Schattendächern. Mit diesen Arbeiten wird eine Reihe von Projekten lanciert, die Teil der Strategie des Flughafens zur Eigengewinnung erneuerbarer Energien sind. Dabei werden Photovoltaikanlagen auf einer Fläche von 40 000 m2 Dach- und Parkflächen eingerichtet. Auf lange Sicht werden insgesamt über 75 000 m2 Flächen mit Solaranlagen zur Stromerzeugung ausgestattet werden. Diese Initiative unterstreicht das Engagement des Flughafens, die Verwendung erneuerbarer Energien im täglichen Betrieb zu integrieren und seine Servicequalität zu verbessern. Mehr darüber erfahren Sie in einem ausführlichen Artikel zu diesem Thema.
Gleichzeitig wurde im Herbst im Nordwesten der Flughafenplattform mit den Vorbereitungen für eine andere Grossbaustelle begonnen. Das Projekt erstreckt sich über eine Fläche von fünf Hektar und sieht die Einrichtung eines Baustellenstützpunktes für die Sanierung des zentralen Abschnitts der Start- und Landebahn vor, die für 2026 geplant ist.
Die Arbeiten im zentralen Bereich der Start- und Landebahn machen eine Schliessung der Piste erforderlich. Diese Entscheidung wurde nach eingehender Prüfung der verschiedenen Szenarien getroffen. Zwecks Ausführung der Arbeiten innerhalb eines begrenzten Zeitraumes wird eine Logistikplattform in unmittelbarer Nähe der Flugbetriebsbereiche eingerichtet werden. Während dieses Zeitraumes wird die Sekundärpiste in Betrieb bleiben. Aufgrund der durch die Pistenlänge bedingten Einschränkungen und den erforderlichen Witterungsbedingungen zur Gewährleistung eines sicheren Flugbetriebs wird nur ein Teil aller sonst am Flughafen betriebenen Flüge über die Sekundärpiste abgewickelt werden können.
Derzeit laufen Abklärungen mit den Fluggesellschaften, um das Flugverkehrsaufkommen während jener Zeit abzuschätzen. Es steht jedoch bereits fest, dass der Betrieb des Flughafens während der Bauarbeiten eingeschränkt sein wird. Die Umweltabteilung arbeitet an der Festlegung von Massnahmen zum Monitoring des mit den Bauarbeiten zusammenhängenden Lärms.
Hinsichtlich der Lärmgebühren wird ab dem 1. Januar 2025 eine bedeutende Änderung in Kraft treten. Die Berechnungskoeffizienten werden für Starts nach 22:45 Uhr erheblich erhöht werden. Dies zielt darauf ab, die Fluggesellschaften dazu zu bewegen, ihre Flüge früher im Verlaufe des Abends zu planen und somit die Anzahl der Starts nach 23:00 Uhr zu reduzieren. Die Massnahme ergänzt die per Erlass vom 6. August 2021 und am 1. Februar 2022 eingeführten Startbeschränkungen, die geplante Starts nach 23:00 Uhr untersagen. Die am Flughafen Basel-Mulhouse geltende Gebührenordnung kann auf der Website des Flughafens eingesehen werden.
Für Ihr Interesse bedanke ich mich und wünsche Ihnen eine interessante Lektüre.
Jean-Marc Dorsaz
Leiter Umwelt